Wer übernimmt die Kosten?

Die Inanspruchnahme der Frühförderung ist für die Eltern kostenfrei.

Das zuständige Sozialamt übernimmt die entstehenden Kosten.

Die Finanzierung erfolgt nach dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII), §§ 53 ff.

Eine Untersuchung beim zuständigen Gesundheitsamt ist für die Übernahme der Kosten notwenig.

 

Die Frühförderung erfolgt über:

  • die Empfehlung Ihres Kinderarztes oder Kinderneurologen
  • oder eine Empfehlung durch das örtliche Gesundheitsamt

Sie können sich gerne telefonisch von mir beraten lassen, wenn Sie Fragen und Sorgen um die Entwicklung ihres Kindes machen oder unsicher sind, ob Frühförderung in Frage kommt.